Die Kosten eine Erstberatung bei mir betragen pro Stunde
* Ehescheidung: € 300,00
* Aufteilung: € 300,00
* Unterhalt Ehefrau: € 240,00
* Unterhalt Kinder: € 200,00
* Obsorge, Kontakt: € 240,00
* sonstiges: € 240,00
jeweils inklusive 20% USt
Abgerechnet wird nach Viertelstunden.
Die Anwaltskanzlei SDSP arbeitet ständig mit folgenden Rechtsschutzversicherungen zusammen:
* ARAG
* DAS
* OÖ. Versicherung
Beachten Sie aber, dass eine Rechtsberatung pro Monat gedeckt wird.
Für andere Versicherungen gilt: In den verschiedenen Rechtsschutzbedingungen ist für die Rechtsberatung KEINE freie Anwaltswahl geregelt. Sie sollten daher vor Inanspruchnahme einer Rechtsberatung bei mir zuerst eine Genehmigung der Rechtsschutzversicherung einholen,
Gerne bin ich bereit laufende Verfahren im Bereich des Familienrechts zu überprüfen, Tipps zu geben oder auch Schriftsätze und Rechtsmittel zu verfassen.
Gerne bin ich auch bereit mit Kollegen zusammenzuarbeiten.
Kosten nach Vereinbarung, je nach Streitwert
( Mindestbetrag € 125,00 pro Stunde plus 20% USt; darüber als Richtlinie pro Stunde 50% der TP3a plus 20% USt).
Bei ARS Wien
Unterhalt korrekt rechnen
Unterhaltsverfahren korrekt führen
Ehescheidung und Sozialversicherung
Nacheheliches Aufteilungsverfahren
Jede/r TeilnehmerIn, der/die sich über meine Empfehlung bei einem dieser Seminare anmeldet, erhält 15 % Referenten-Rabatt.
Eigene Seminare und Schulungen:
Auf Anfrage biete ich auch Seminare und Schulungen auch zu anderen Themen an.
Einvernehmliche Ehescheidungen
Strittige Ehescheidungen (Verschuldensscheidungen)
Die Kosten werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts von € 15.000,00 abgerechnet.
Die Vertretung im nachehelichen Aufteilungsverfahren ist ein besonderer Interessensschwerpunkt. Allerdings muss man immer eine Auge darauf haben, ob die Differenzen in den Vorstellungen der geschiedenen Ehepartner ein Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen rechtfertigen.
Die Kosten werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts von 20% des gesamten vorhandenen Vermögens, mindestens aber € 15.000,00 abgerechnet.
Obsorgeverfahren nach Ehescheidung
Obsorgeverfahren zwischen unehelichen Eltern.
Die Kosten werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts von € 11.000,00 (bei einem Kinder) bzw. € 11.000,00 bei zwei oder mehr Kindern abgerechnet.
Kontaktrechtsverfahren nach Ehescheidung
Kontaktrechtsverfahren zwischen unehelichen Eltern.
Beachten Sie bitte, dass in diesen Verfahren gesetzlich kein Kostenersatz vorgesehen ist (§§ 107 Abs. 5 AußStrG). Jede Partei muss - unabhängig vom Verfahrensausgang - die Kosten des eigenen Anwalts selbst bezahlen, andererseits aber auch - unabhängig vom Verfahrensausgang - die Kosten des Anwalts der Gegenseite niemals ersetzen.
Die Kosten werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts von € 11.000,00 (bei einem Kinder) bzw. € 15.000,00 bei zwei oder mehr Kindern abgerechnet.
Unterhaltsverfahren in aufrechter Ehe
Unterhaltsverfahren während des Scheidungsverfahrens
Unterhaltsverfahren nach einer Ehescheidung
In diesen Verfahren ist gesetzlich Kostenersatz vorgesehen (§§ 41 ff ZPO).
Die Kosten werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts = Jahresunterhalt plus rückständiger Unterhalt, jedoch von mindestens € 7.200,00 abgerechnet.
Beachten Sie bitte, dass in diesen Verfahren gesetzlich kein Kostenersatz vorgesehen ist (§§ 101 Abs. 2 AußStrG). Jede Partei muss - unabhängig vom Verfahrensausgang - die Kosten des eigenen Anwalts selbst bezahlen, andererseits aber auch - unabhängig vom Verfahrensausgang - die Kosten des Anwalts der Gegenseite niemals ersetzen.
Die Kosten werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts = Jahresunterhalt plus rückständiger Unterhalt, jedoch von mindestens € 4.360,00 abgerechnet.
In diesen Verfahren ist gesetzlich Kostenersatz vorgesehen (§78 AußStrG).
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in Unterhaltsverfahren betreffend Studenten.
siehe Die Presse
Die Kosten werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts = Jahresunterhalt plus rückständiger Unterhalt, jedoch von mindestens € 4.360,00 abgerechnet.
Ich vertrete und berate in den Fällen internationaler Kindesentführungen.
Beachten Sie bitte, dass in diesen Verfahren gesetzlich kein Kostenersatz vorgesehen ist (§§ 101 Abs. 2 AußStrG). Jede Partei muss - unabhängig vom Verfahrensausgang - die Kosten des eigenen Anwalts selbst bezahlen, andererseits aber auch - unabhängig vom Verfahrensausgang - die Kosten des Anwalts der Gegenseite niemals ersetzen.
Allerdings sind Schadenersatzansprüche nach den allgemeinen Bestimmungen des ABGB denkbar.
Die Kosten werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts von € 15.000,00 abgerechnet.
Fusion der Kanzlei Dr. Steiner mit der Kanzlei
Dr. Sattlegger/ Dr. Dorninger 1993.
Vorstand in Privatstiftungen, Schiedsrichter beim Schiedsgericht der Österreichischen Fußballbundesliga, Mitglied des Diszplinarrates der OÖ. Rechtsanwaltskammer
Tätigkeitsschwerpunkte:
Miet- und Wohnrecht
Wohnungseigentumsrecht
Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerberecht
Enteignungsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Fremdsprache:
Englisch (Korrespondenz und Vertragserrichtung)
Seit 1995 Partner der Kanzlei.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Vergaberecht
Schadenersatzrecht
Skirecht
Sportrecht
Verkehrsrecht
Unfallschäden
Verbandsanwalt für internationale Verkehrsunfalls- und
Schadensersatzabwicklungen
Exekutionsrecht
Inkassowesen
Verwaltungsstrafrecht
Allgemeines Zivilrecht
Fremdsprache:
Englisch
Seit 2009 Partner der Kanzlei.
Absolvent des Universitätslehrganges der Johannes Kepler Universität Linz für Export und internationale Geschäftstätigkeit, eingetragener Insolvenzverwalter
Tätigkeitsschwerpunkte:
Insolvenzrecht
Schadenersatzrecht
Gewährleistungsrecht
Produkthaftungsrecht
Unternehmenssanierung
Strafrecht
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht
Fremdsprache:
Englisch
Bei SDSP seit 2010
Tätigkeitsschwerpunkte:
Medien- und Urheberrecht
Internet- und E-Commerce-Recht
Gewährleistungs- und Konsumentenschutzrecht
Schadenersatzrecht
Verkehrsunfälle
Telekommunikationsrecht
Exekutionsrecht
Bankrecht
Reise(vertrags)recht
Versicherungsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Fremdsprachen:
Englisch
Französisch
Bei SDSP seit 2007
Familienrechtsexperte
Fachbuchautor
Betreuer und Inhaber der Webseiten:
www.familienrecht.at www.unterhaltsrecht.at
Tätigkeitsschwerpunkte:
Unterhaltsrecht
Ehescheidung
Aufteilungsverfahren
Obsorge- und Kontaktrecht
internationale Kindesentführungen
Exekutionsrecht betreffend Unterhalt
Fremdsprache:
Englisch
Neugriechisch (Ehefrau Sabine Tews)